Abschrift des Berichtes des Amtsvogtes Lürding zu Schledehausen
an das königliche Amt zu Osnabrück,
betreffend die unconzessionierten Schenkwirtschaften im hiesigen Vogteibezirk.
Schledehausen, den 08. November 1833
Nachdem mehrere der angesehensten Grundbesitzer und sonstige achtbare Mitglieder hiesiger Gemeinde über das hier im
Dorfe Schledehausen und besonders auf den Bauerschaften so sehr überhandnehmende Branntweinschenken gegen mich sich
beschwerten, verfehle ich nicht, meinem hohen königlichen Amte die sämtlichen in hiesiger Vogtei vorhandenen
unconzessionierten Schenkwirte - vierzehn an der Zahl - namhaft anzuzeigen und erlaube ich mir zugleich gehorsamst dabei
zu bemerken, wie es nach meiner Ansicht dem Gemeinwohl angemessen sein dürfte, wenn elf dieser Schenken gänzlich
zugemacht würden, den anderen dreien aus besonderen Rücksichten und den in einem früheren Berichte
angeführten Gründen die Schenke belassen würde.
Wie ferner aus meinem gehorsamsten Berichte vom 28. Oktober 1833 - die Trunksucht des Colon Mönkehus zu Astrup
betreffend - beklagenswert genug hervorgeht, welch eine Moral- und Sittenverderben die Branntweinschenken unter den
Landleuten herbeiführen, wovon man so oft die schrecklichsten Beweise hat!
Zum Beispiel vor einigen Jahren fand man den Colon Wiesehahn aus Ellerbeck, der des Abends gesund war, des Morgens tot in
einer Schoppe des Colon Hemminghaus. Sein Nachfolger, ein junger Mann ist auf 15 Jahre in die Strafanstalt Stade condomniert
und die unglückliche Frau von diesen beiden Männern, die mit ihren unmündigen Kindern sich nicht zu helfen
wußte, hat sich darauf diesen Sommer selbst entleibt.
Ich selbst war oft Augenzeuge und habe manchmal diese Menschen im Stillen bedauert, wenn selbst wohlmeinende Warnungen von
Ihnen durchaus nicht mehr berücksichtigt wurden.
Ganze Nächte hindurch wird oft in solchen Schenken Karten gespielt, gezecht und geschwärmt. Der leichtsinnige
Bauer nimmt oft seinen Knecht zur Gesellschaft mit dahin, ja es geht am Ende gar so weit, daß solche Menschen auf
dem Acker Pferde und Pflug stehen lassen und im Wirtshaus sitzen. Wie manchmal müssen die armen Tiere, wenn sie warm
gearbeitet sind, vor dem Wirtshaus stehen und frieren.
Wie auch den leichtsinnigen und faulen Frauen - sogenannte Schlickertaschen - für alle ihre unnütze
Bedürfnisse Absatz finden und alles was in ihrem Hause nagellos ist nach solchen Schenken verschleppen.
Alles dieses sind die unglücklichen Folgen des Branntweintrinkens, befördert durch die auf dem Land
überhandnehmenden Schenken. Und was am Ende aus einem solchen Volk noch werden mag, daß weiß Gott!
Daß übrigens nicht allein mehrere Familien sondern oft ganze Höfe dadurch ruiniert worden sind, dafür
liegen leider traurige Beweise genug vor. Wie wünschenswert es daher sein dürfte, wenn diesem Übel
abgeholfen werden könnte ist klar.
Um genaue Kunde darüber einzuziehen, wer zum Schenken berechtigt ist, habe ich die angesehensten Grundbesitzer aus
jeder Bauerschaft vorladen lassen um mit ihnen diesen für jeden ordentlichen und gutgesinnten Bürger und
Landmann so wichtigen Gegenstand zu beraten.
Aus der Bauerschaft Astrup waren z. B. der Vorsteher Colon Diekmann, Colon Beintker und Colon Lammerth der Meinung,
daß ihnen aus besonderen Rücksichten, weil die neue Hauptschule des Kirchspiels daselbst belegen sei, zwei
Schenken belassen werden müßten wünschten, daß dem Colon Brüggemann und dem Neubauer Viktor
Maschmeyer die Conzessionen erteilt werden möchten.
Aus der Bauerschaft Grambergen waren die Meinungen zwischen den vorgeladenen Colon Bettinghaus, Colon Siek und dem
Vorsteher Colon Eggert geteilt. Colon Bettinghaus und Colon Siek glaubten, daß eine Schenke in Grambergen genug sei.
Colon Eggert war aber der Ansicht, daß den Bewohnern der Bauerschaft Hiddinghausen der Weg zur Schenke Siek zu weit
sei und wünschte daher, daß dem Heuerling Adam Heinrich Erk in Erks Kotten gleichfalls Conzession erteilt werde.
Die aus dem Dorfe Schledehausen erschienenen Steuereinnehmer Bullerdiek und Krämer Biok glaubten, daß es billig
sei dem Kaufmann Steinkamp, dem Bäcker Westerholt und dem Glaser und Kirchhöfer Lanfering Conzession zu erteilen.
Aus der Bauerschaft Jeggen waren der Gemeindevorsteher Meyer zu Meckelesch, der Bauerschaftsvorsteher Colon Brüggemann
wie der Colon Uthoff der Meinung, daß die Conzession zum Schenken dem Caspar Knost in Schragen Kotten erteilt werde.
Aus der Bauerschaft Wulften stimmten die Colonen Laumann, Niemann und Colon Simon dafür, daß der Colon
Börke daselbst mit der Schenkwirtschaft berechtigt sei.
Aus der Bauerschaft Krevinghausen waren der Bauerschaftsvorsteher Colon Bruning, Colon Knokewefel und Colon Siekeloh der
Ansicht, daß dem Neubauer und Kornhändler Heinrich Michel die Conzession erteilt werden möge.
Das hohe königliche Amt möge verfügen, daß keinem der Schenkwirte erlaubt wird, des abends bei
Licht noch Schnaps zu schenken oder Gäste und Trinkgelage in ihren Häusern zu haben, ebenso alle Tänzereien
und Musik strengstens untersagt werden. Wer dagegen handelt soll streng bestraft werden und eine solche Strafe soll
gemäß Kabinettsorder zum Besten der Gemeinde in die Gemeindecasse fließen.
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